Richtiges Verhalten beim Unfall
Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Dortmund
Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sollten Sie im eigenen Interesse die folgenden Punkte unbedingt beachten.
1. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wird versuchen, Ihnen die gesamte Schadenabwicklung “als Wiedergutmachung” abzunehmen. Bedenken Sie dabei, dass die Versicherung Vertreter des Unfallverursachers ist. Sie ist also daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten.
2. Daher sollten Sie die Abwicklung stets in eigenen Händen behalten. Hierbei unterstützt Sie der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, den Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche hinzuziehen können. Die Kosten dafür hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen.
3. Sie sind weiterhin berechtigt, auf Kosten des Unfallverursachers einen unabhängigen Sachverständigen zur Beweissicherung heranzuziehen. Er stellt die objektiven Tatsachen zum Umfang und zur Höhe des Schadens fest. Daher müssen Sie sich nicht mit der Begutachtung durch einen von der Versicherung des Unfallgegners beauftragten Sachverständigen begnügen.
4. Liegt der Schaden unterhalb von € 600,- bis € 750,- (sog. Bagatellschaden), genügt regelmäßig ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt. Auch insoweit haben Sie das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl mit der Reparatur zu betrauen.
5. Sollten Sie trotz Einhaltung dieser Maßnahmen Probleme bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, müssen Sie eventuell gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich daher für jeden Autofahrer, eine kostengünstige Rechtsschutzversicherung abzuschließen.