Verkehrsrecht
Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Dortmund
Im Referat Verkehrsrecht machen wir im Rahmen der Unfallregulierung Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Wir nehmen Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leiten auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.
Sollte es im Rahmen der Unfallbearbeitung zu Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldern oder Strafverfahren aus Anlass eines Verkehrsunfalls kommen, vertreten wir Sie selbstredend auch in diesem Bereich. Hierzu finden Sie weitere Informationen in der Rubrik Bußgeldrecht.
Richtiges Verhalten beim Unfall
Bei der Unfallregulierung ist es ratsam den entstandenen Schaden unverzüglich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Um die Unfallregulierung vorzunehmen, können Sie selbstverständlich einen persönlichen Termin mit uns vereinbaren. Zu diesem Termin ist es wichtig, dass Sie alle Belege (z.B. Polizeibericht) und Informationen mitbringen.
Selbstverständlich können Sie uns die Daten der Unfallabwicklung per Email oder per Fax zusenden. Dafür können Sie das anliegende Unfallformular nutzen. Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich unverbindlich. Mit dem Absenden des Formulars entstehen für Sie keine Kosten. Nach Erhalt des Unfallformulars werden wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Bitte drucken Sie das Unfallformular aus.
Hier noch einige Tipps beim Unfall