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Strafrecht

Ihre Anwaltskanzlei für Strafrecht in Dortmund

Das Gebiet des Strafrechts ist vielfältig. Daher ist eine sachgerechte Verteidigung in Strafsachen ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich. Dies gilt nicht nur bei schwerwiegenden Verbrechen, sondern gerade auch bei einfachen Vergehen wie der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Hier droht neben einer nicht unerheblichen Geldbuße auch eine Vielzahl von Punkten für das persönliche Verkehrszentralregister. So ist es weitestgehend unbekannt, dass etwa eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Eintragung von fünf Punkten in das Verkehrszentralregister nach sich zieht.

 

Bei frühzeitiger Einschaltung eines Anwalts ist es oft möglich, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen mit der Folge, dass es zu keiner Eintragung in das Verkehrszentralregister kommt.

 

Häufig wird auch der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verkannt. Nach wie vor glauben Verkehrsteilnehmer, dass es nach einem Unfall ausreicht, eine Visitenkarte an der Windschutzscheibe des Geschädigten zu hinterlassen. Um so größer ist dann der Schreck, wenn plötzlich die Polizei auftaucht und mitteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet wurde. In krassen Fällen kann der Besuch der Polizeibeamten unter Umständen mit der sofortigen Beschlagnahme des Führerscheins enden. Eine Verurteilung wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort führt zu einer Eintragung von sieben Punkten in das Verkehrszentralregister.

 

Eine umgehende Einschaltung eines Anwalts kann frühzeitig die Weichen dazu stellen, dass kein Fahrverbot durch eine Behörde angeordnet wird bzw. eine schnelle Rückkehr in den Straßenverkehr ermöglicht wird.

 

Weiterhin ist es oft unbekannt, dass schon die Überlassung eines Fahrzeugs an einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis eine Straftat darstellen kann. Hierunter fallen auch die Fälle, in denen trotz bestehenden Fahrverbotes ein Fahrzeug gefahren wird. Dieses hat in der Regel eine Geldstrafe und die Eintragung von sechs Punkten in das Verkehrszentralregister zur Folge.

 

Die Beispielsfälle können nur einen kurzen Einblick geben, wo Gefahren lauern. In jedem Fall erfordern Verkehrsstrafsachen die sachgerechte Verteidigung durch einen Verkehrsanwalts. Denn letztlich haben strafgerichtliche Verurteilungen oft Auswirkungen auf das Verhalten des eigenen Haftpflichtversicherers. Denn von ihm droht ein Regreßanspruch, den es schon im Vorfeld zu verhindern gilt.

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