Home Anwaltskanzlei für Familienrecht in Dortmund

Familienrecht

Ihre Anwaltskanzlei für Familienrecht in Dortmund

Das BGB befasst sich unter dem Titel “Familienrecht” mit drei Regelungsbereichen: Der Ehe, der Verwandtschaft und der Vormundschaft, rechtlichen Betreuung und Pflegschaft.

 

Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeiten liegt dabei eindeutig im Bereich Ehe, worunter allerdings nicht nur die Ehefolgen bei Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auch die Voraussetzungen der Eheschließung und die gegenseitigen Verpflichtungen und Rechtsfolgen in einer intakten Ehe behandelt werden.

 

Daneben gewinnt in letzter Zeit aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartungen der Bevölkerung der Fragenkreis der rechtlichen Betreuung und Pflege immer mehr Bedeutung. Insbesondere Fragen zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung beschäftigt viele Menschen und werden im Rahmen einer anwaltlichen Beratung von uns umfassend erörtert.

 

Bei Scheitern der Ehe ist neben der Scheidung als solcher regelmäßig der gegenseitige Unterhalt wie auch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber gemeinsamen Kindern ein wichtiges Thema. Hinzu treten die Aufteilung des gemeinsamen Haushalts, der vorhandenen Vermögenswerte wie auch der bestehenden Verbindlichkeiten und der sog. gesetzlichen sowie privaten oder betrieblichen Rentenanwartschaften.

 

Der Gesetzgeber hat in den genannten Bereichen in der Vergangenheit erhebliche Änderungen vorgenommen, welche sowohl die Rechtslage wie auch das Verfahrensrecht betreffen. Diese Änderungen werden in den Medien zwar verbreitet, in den meisten Fällen aber unzutreffend oder nur verkürzt wiedergegeben. Wir führen deshalb von der Einleitung familienrechtlicher Schritte mit unserem Mandanten zunächst eine umfassende Beratung durch, in welcher die Teilbereiche des Familienrechts dargestellt und auf den jeweiligen Einzelfall bezogen werden.

 

Darüber hinaus ist es – insbesondere bei Einbeziehung minderjähriger Kinder in eine familienrechtliche Auseinandersetzung – unser Bestreben, neben einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung die Interessen der beteiligten Familienmitglieder auch “über den finanziellen Tellerrand hinaus im Auge zu behalten.” Eine Trennung und deren Folgen ist jedenfalls in den meisten Fällen mit einem erheblichen emotionalen Druck für alle Beteiligten verbunden. Wir möchten diese Belastung für unsere Mandanten so gering wie möglich halten und bieten deshalb Lösungen an, welche diese Ebene mit berücksichtigen.

 

Um im Falle einer Trennung und eventuellen Scheidung nicht unvorbereitet zu sein oder aber zum Zwecke der einvernehmlichen Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft und damit der Vermeidung familienrechtlicher Auseinandersetzungen besteht zudem die Möglichkeit, im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung alle den Einzelfall betreffenden Fragenkreise zu regeln. Hier sind wir gerne beratend oder mit der Erstellung eines Regelungsentwurfes für unsere Mandanten tätig.

Wenn wir Ihnen helfen sollen, vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter:

0231 / 967 88 70 oder info@anwalt-lodde.de