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Baurecht

Ihre Anwaltskanzlei für Baurecht in Dortmund

Unter dem Begriff des Baurechtes werden vorrangig zwei Bereiche erfasst.

Es handelt sich zum einen um das öffentliche, sog. Bauordnungsrecht. Hier werden oftmals Vorgaben der Behörden in Zusammenhang mit einer Baugenehmigung oder auch die mit einem Bauvorhaben einhergehenden Gebühren Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit. Dies gilt auch, soweit nach Abschluss eines Bauvorhabens etwa in Form von nachträglichen Erschließungskosten oder anderweitigen Gebühren und Abgaben von unseren Mandanten ein Beratungsbedarf gesehen wird.

Darüber hinaus bildet das private Baurecht einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Die Auseinandersetzung von Bauherren mit den von ihnen beauftragten Firmen, sei es im Rahmen eines Generalunternehmervertrages oder aber bei der Vergabe von Einzelgewerken an unterschiedliche Auftragnehmer, prägt leider oftmals die Durchführung eines Bauvorhabens und bringt für die Betroffenen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch nervliche Belastungen mit sich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für unsere Mandanten Lösungswege zu erarbeiten, welche beide Belastungsszenarien berücksichtigen.

Dabei ist es in den meisten Fällen geboten, durch sachverständigen Rat, etwa in Form der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, den Sachverhalt und damit die das Bauvorhaben belastenden Mängel gerichtsfest zu ermitteln und damit den Vertragspartnern Sicherheiten für das weitere Vorgehen zu geben bzw. zu Unrecht vorgebrachte Argumente frühzeitig zu entkräften.

Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten im Rahmen unserer Tätigkeit natürlich auch bei der Durchführung von Abnahmeterminen und leiten alle erforderlichen rechtlichen Schritte, sei es nach dem Werkvertragsrecht des BGB oder nach den Vorgaben der VOB, jeweils mit dem Ziel einer kurzfristigen Lösung in Absprache mit unseren Mandanten zeitnah ein.

Unsere Tätigkeit erfasst schließlich auch die Prüfung und Bewertung von Grundstücks- und Immobilienkaufverträgen, wobei die Erfahrung zeigt, dass nicht erst nach Abschluss eines solchen Kaufvertrages, sondern bereits in Vorbereitung eines geplanten Haus- und/oder Grundstückskaufes anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte. Hierdurch lassen sich oftmals Folgeprobleme aufzeigen und vermeiden, welche nach Vertragsabschluss – wenn überhaupt – nur mit erheblichem Aufwand zu lösen sind.

Wenn wir Ihnen helfen sollen, vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter:

0231 / 967 88 70 oder info@anwalt-lodde.de