Werkvertragsrecht
Ihre Anwaltskanzlei für Werkvertragsrecht in Dortmund
Unter dem Begriff des Werkvertrages werden im BGB alle Vertragsgestaltungen erfasst, welche auf die Herstellung, Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes gerichtet sind. In Abgrenzung zu einem Dienstvertrag, welcher regelmäßig die Erbringung einer nicht greifbaren (Dienst-)Leistung zum Gegenstand hat, wird bei einem Werkvertrag in der Regel ein sichtbarer Erfolg geschuldet.
Hierbei kann es zu verschiedenen Problemen kommen, welche rechtliche Auseinandersetzungen bezüglich des Vertragsabschluss wie auch bei der späteren Vertragserfüllung nach sich ziehen können.
Wir stehen unseren Mandanten sowohl bei der Ausarbeitung und Überprüfung von Vertragsentwürfen wie auch bei der Durchsetzung der vertraglichen Ansprüche, also der Realisierung des Werklohnes und der vertraglich geschuldeten Werkleistung, zur Seite.
Darüber hinaus bilden die einem Kunden bei Erstellung eines mangelbehafteten Werkes zustehenden Gewährleistungsansprüche einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Hier wird von uns in enger Absprache mit unseren Mandanten stets ein Vorgehen erarbeitet, welches die wirtschaftlichen Interessen des Mandanten berücksichtigt und zugleich eine langwierige Auseinandersetzung zu vermeiden sucht.